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BBK Nr. 5 vom Seite 221

Verrechnungspreise: Die Transaktionsmatrix des neuen § 90 Abs. 3 AO

Umsetzungsmöglichkeiten mithilfe von SAP, Microsoft Power BI und Microsoft Sharepoint

Niklas Schwemin

Im Bezug auf Verrechnungspreise hatte das sogenannte Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom zum Ziel, bei Unternehmen für Erleichterungen im Zusammenhang mit der Vorlageverpflichtung der Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 und 4 AO zu sorgen. Diese sah die Vorlage der vollständigen Verrechnungspreisdokumentation (in der Regel Master File und Local File) innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung vor. Eine explizite Anforderung der Dokumentation durch den Betriebsprüfer war demnach nicht (mehr) nötig.

Kernaussagen
  • Vorlagepflicht der Transaktionsmatrix keine Erleichterung für Unternehmen.

  • Lösungsmöglichkeiten mit vorhandenen Mitteln umsetzbar.

  • Notwendigkeit einer Abstimmung mit transaktionalen Meldesystemen für Rechnungen absehbar.

I. Einführung

[i]Transaktionsmatrix 30 Tage nach Prüfungsanordnung vorzulegenMit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes zum wurden § 90 Abs. 3 und 4 AO dahingehend geändert, dass die Aufzeichnungen über Geschäftsbeziehungen i. S. des § 1 Abs. 4 AStG zwar weiterhin innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anforderung vorzulegen sind, die Verpflichtung zur Vorlage im Rahmen einer Prüfungsanordnung jedoch „nur noch“ die Transaktionsmatrix, das Master File und Auf...