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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 65

Aktuelles zu abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten

Ricarda Diekamp | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Nachlassverbindlichkeiten mindern die Bereicherung des Erwerbers, soweit diese abzugsfähig sind. Für die Praxis ist es von entscheidender Bedeutung, ob und inwieweit Verbindlichkeiten abgezogen werden können. Die damit verbundenen Anwendungsfragen sind immer wieder Gegenstand zahlreicher finanzgerichtlicher Verfahren. Mit dem „JStG 2024“ hat der Gesetzgeber die Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG über die Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten an die Rechtsprechung des EuGH angepasst und dies zugleich zum Anlass für eine Neustrukturierung dieser Regelung genommen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2024 die Erbfallkostenpauschale von 10.300 € auf 15.000 € erhöht. Hiermit beschäftigt sich Dr. Katrin Dorn ab . Ihr Beitrag aktualisiert den in veröffentlichten Beitrag und gibt einen Überblick über die aktuellen Grundsätze, neu ergangene Rechtsprechung und die gesetzliche Anpassung der Regelung des § 10 Abs. 5 sowie Abs. 6-6b ErbStG durch das JStG 2024.

Dr. Jens Stenert und Dr. Tim Walter befassen sich ab mit dem erb- und schenkungsteuerlichen Steuerklassenprivileg bei Errichtung von Familienstiftungen und kommentieren das . Als Instrument der Vermögensnachfolge gewinnen Familienstiftungen zunehmend an Beliebtheit. Dabei ist die Steuerbelastung, die bei ihrer Errichtung entsteht, entscheidend für die Attraktivität einer Familienstiftung. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist dabei maßgeblich, wer Begünstigter der Stiftung ist. Umstritten ist, ob auch diejenigen zu berücksichtigen sind, die nur als Anfallberechtigte vorgesehen sind. Die Finanzverwaltung bejaht dies. Die Konsequenz ist regelmäßig die Anwendung der ungünstigen Steuerklasse III. Das FG Rheinland-Pfalz stellt in seiner Entscheidung dar, dass sich diese Auffassung nicht halten lässt.

Am sind umfangreiche Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte bei den statistischen Meldepflichten entlasten. Jan Gröschel stellt ab die für Privatpersonen und (Familien-)Unternehmen relevanten Änderungen vor.

Das OLG München hat zwei wichtige Entscheidungen zum Schriftformerfordernis für eigenhändig verfasste Testamente veröffentlicht. Die Schriftform stellt dabei eine grundsätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar, von der auch im Einzelfall nicht abgewichen werden kann. Professor Dr. Dr. Thomas Gergen betrachtet ab die besondere Schriftform bei Testamenten anhand der Entscheidungen des OLG München und stellt dabei die Elemente „geschrieben“ und „unterschrieben“ bei einem Testament in einen generellen Kontext.

Beste Grüße

Ricarda Diekamp

Fundstelle(n):
NWB-EV 3/2025 Seite 65
HAAAJ-85996