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BFH Urteil v. - IV R 178/83 BStBl 1986 II S. 293

Gesetze: AO (1977) § 124 Abs. 1 S. 2AO (1977) §§ 129, 180 Abs. 1 Nr. 2bEStG § 15 Abs. 2 S. 1

Leitsatz

1. Ob ein negativer Gewinnfeststellungsbescheid ergangen ist, muß ggf. durch Auslegung des Verwaltungsakts ermittelt werden.

2. Ein Verwaltungsakt kann wegen offenbarer Unrichtigkeit auch dann berichtigt werden, wenn sich sein Regelungsinhalt durch die Berichtigung in das Gegenteil verkehrt.

3. Zur Gewinnerzielungsabsicht bei einer mit Pferdezucht verbundenen landwirtschaftlichen Betätigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 293
BFHE S. 226 Nr. 145,
QAAAA-97645

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