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IWB Nr. 4 vom Seite 1

Evaluierung tut Not

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Dieses [i]Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, Gutachten v. Oktober 2020 „Notwendigkeit, Potenzial und Ansatzpunkte einer Verbesserung der Dateninfrastruktur für die Steuerpolitik“ unter https://go.nwb.de/kyrrz Heft wurde vor der Bundestagswahl abgeschlossen. Bei allen Unwägbarkeiten über die zukünftige Zusammensetzung des 21. Bundestages und der Regierung lässt sich schon sicher vorhersagen, dass eine Bestandsaufnahme notwendig sein wird. Das Geld wird nicht für alle Wünsche reichen. Und ganz gleich, auf welche Felder man Investitionen im Anschluss konzentrieren möchte, auch in die Evaluierung von Steuergesetzen sollte dringend mehr investiert werden. Jenseits von jeder Präferenz ist dies die zentrale Säule staatlicher Einnahmen – auf allen Ebenen. Es muss mehr Licht auf Sinn, Folgen und unerwünschte Nebenwirkungen von Vorschriften geworfen werden. Schon ausweislich des Wissenschaftlichen Beirates beim BMF von 2020, gibt es über „die Wirkungen des deutschen Steuersystems und seiner spezifische Regelungen auf zentrale wirtschaftliche und soziale Zielgrößen [...] in vielen Bereichen nur Mutmaßungen.“ Das ist für ein modernes Staatswesen ein höchst bemerkenswerter Befund.

[i]Hoffen auf Besserung des steigenden ErfüllungsaufwandsDas BMF hat jüngst auf eine kleine Anfrage dazu u. a. geantwortet, dass der „Aufbau einer systematischen Gesetzesfolgenabschätzung ab der 16. Legislaturperiode erst sukzessive eingerichtet“ werde und a) viele Beteiligte habe und b) eine Bewertung von vielfältigen Faktoren abhängig sei (BT-Drucks. 20/14872). Für die Rahmenbedingungen bestehen mehrere Beschlüsse auf Ebene der Staatssekretäre seit 2013. Als praxisgerechte Alternative für eine zügige Umsetzung von Reformen sieht das BMF eine retrospektive Evaluierung nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Basis von Echtdaten. Diese werde auch so praktiziert. Ergänzend werden geplante Gesetzesänderungen regelmäßig einer begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen. Das soll hier nicht bestritten werden, aber in Gesetzentwürfen werden auffallend häufig „keine“ Kosten oder Aufwände für Wirtschaft, Verwaltung, Preisniveau spezifiziert. Trotzdem hat sich der Erfüllungsaufwand sowohl für den Fiskus als auch insbesondere für die Unternehmen in Deutschland sehr ungünstig entwickelt.

[i]Zusätzliche Pflichten bei temporärem Wegzug aus DeutschlandEin Beispiel für (vermutlich nicht zufällige) nachteilige Änderungen der Wegzugsbesteuerung sind die Stundungsvorgaben im Rahmen des § 6 AStG. Das Ratenzahlungskonzept birgt nicht nur Verschärfungen, sondern ist auch für den Berater doppelt aufwendig, nämlich in der Vorbereitung und den initialen Anzeigepflichten, im Anschluss aber auch in der laufenden Überwachung, wie Müller ab darstellt.

[i]Neue Vorgaben für Auslandsentsendungen sind aufwendigerDie ersten Erfahrungen mit dem Ende 2023 aktualisierten BMF-Schreiben zur Behandlung des Arbeitslohns nach DBA fasst Diaz ab zusammen. Es führt zu mehr Prüfaufwand und zusätzlichen Unsicherheiten für die Arbeitgeber, Vorher- und Zusagen im Einzelfall sind komplexer geworden und potenzielle Konflikte mit ausländischen Steuerbehörden haben zugenommen. Eine Evaluation tut Not!

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 4 / 2025 Seite 1
NAAAJ-85874