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NWB Nr. 9 vom Seite 568

Vorsteuerabzug bei „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferungen

Grundsätze und Herausforderungen

Dr. Carsten Höink und Felix Radtke

[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 6a.1. UStAE, NWB PAAAH-71573 Grundsätzlich sind grenzüberschreitende Lieferungen in der EU an erwerbsteuerpflichtige Abnehmer steuerbefreit, mit der Folge, dass vom leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, so dass der Leistungsempfänger im Abgangsmitgliedstaat nicht mit dieser Umsatzsteuer belastet ist. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass der Leistende aufgrund der hohen Anforderungen an die Steuerfreiheit oder aus Unkenntnis über die Situation mit Umsatzsteuer abrechnet oder abrechnen muss. Es stellt sich damit vor allem für den Leistungsempfänger die Frage, ob dieser einen Vorsteuerabzug im Inland geltenden machen kann, insbesondere wenn die Steuerbefreiung rückwirkend oder zukünftig schwer bzw. gar nicht erreicht werden kann. Dieser Frage soll im folgenden Beitrag mit Darstellung der rechtlichen Grundzüge sowie der Argumente für die steuerrechtliche Beratung nachgegangen werden.

I. Praxisproblem

[i]Grenzüberschreitende Warenlieferungen innerhalb der EUIm unternehmerischen Alltag sind grenzüberschreitende Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union Alltag. Seit Einführung des EU-Binnenmarktes im Jahre 1993 werden „EU-Exporte“ begleitet durch die Steuerbefreiung im Abgang...