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NWB Nr. 9 vom Seite 548

Vorsteuerabzug bei „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferungen

Dr. Carsten Höink und Felix Radtke

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 568Immer wieder erfolgt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen eine Rechnungstellung mit Umsatzsteuer. Die Ursachen hierfür sind vielfältig; häufig scheitert die Steuerfreiheit an dem Erfordernis der Verwendung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten gültigen USt-IdNr. durch den Leistungsempfänger (§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Oder es wird schlicht verkannt, dass ein innergemeinschaftlicher Vorgang vorlag. Bei diesen „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferungen stellt sich dabei auf Seiten der Leistungsempfänger die Frage, ob ein Vorsteuerabzug aus entsprechenden Rechnungen möglich ist.

Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund restriktiver Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 6a.1. UStAE, NWB PAAAH-71573 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung sind national in § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG und unionsrechtlich in Art. 131, 138 sowie 139 MwStSystRL niedergelegt. Die Voraussetzungen für den regelmäßigen Vorsteuerabzug ergeben sich national aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG sowie unionsrechtlich aus den Art. 167 sowie 168 MwStSystRL.

[i]Vorsteuerabzug bei missglückten innergemeinschaftlichen LieferungenWeist ein Lieferer für eine missglückte innergemeinschaftliche Lieferung mit Warenweg vom Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat, etwa aufgrund nicht erfüllter Tatbestandsvorau...