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Einkommensteuer | Übertragung einer § 6b-Rücklage auf andere Personengesellschaft
Die Übertragung einer von einer Personengesellschaft nach § 6b EStG gebildeten Rücklage auf eine Schwester-Personengesellschaft führt bei dem Gesellschafter, der an beiden Gesellschaften beteiligt ist, zu einer Minderung seines Kapitalkontos bei der übernehmenden Personengesellschaft. Damit mindert sich auch sein Verlustausgleichsvolumen i. S. von § 15a EStG.
[i]Übertragung der Rücklage zwischen PersonengesellschaftenDer Kläger war einer von zwei Gesellschaftern der A-GbR, die im Jahr 1997 eine Immobilie mit Gewinn veräußerte und den Gewinn in eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG einstellte. Außerdem war der Kläger Alleinkommanditist der I-KG. Ab dem Jahr 2001 bebaute die I-KG ein Grundstück. Die A-GbR übertrug im Jahr 2001 die § 6b-Rücklage anteilig (zu 50 %) auf die Anschaffungskosten für das Grundstück der I-KG und im Jahr 2002 auf die Herstellungskosten des Gebäude...