Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 4 vom Seite 171

Ein- und Austritt von Gesellschaftern einer Personengesellschaft

Aufstellung einer Ergänzungsbilanz

Udo Cremer

Findet ein Gesellschafterwechsel bei einer bestehenden Personengesellschaft statt, sind sowohl beim eintretenden als auch beim austretenden Gesellschafter steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten, die in diesem Beitrag dargestellt werden.

Kernaussagen
  • Tritt ein neuer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft ein und zahlt er einen Kaufpreis, der über dem buchmäßigen Wert des Anteils am Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters liegt, muss für den neuen Gesellschafter eine positive Ergänzungsbilanz erstellt und fortgeführt werden.

  • Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, hat er unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Freibetrags sowie einer begünstigten Besteuerung.

I. Eintritt in eine Personengesellschaft

[i]Bewertung der Bareinlage mit dem Nennbetrag Tritt ein neuer Gesellschafter in eine bereits bestehende Personengesellschaft ein und leistet seine Einlage durch einen Geldbetrag, wird diese Einlage mit dem Nennbetrag bewertet. Erfüllt der neu eintretende Gesellschafter seine Verpflichtung durch Erbringung einer Sacheinlage, ist die Bewertung nur dann mit dem Teilwert vorzunehmen, wenn sich das Wirtschaftsgut der Sacheinlage zuvor in seinem Privatvermögen befunden hat. Befand es sich vor der Einlage in einem (Sonder-)Betriebsvermögen, ist die Bewertung jedoch zwingend zum Buchwert vorzunehmen.

[i]„Umschreibung“ des Kapitalkontos des ausscheidenden auf den neu eintretenden Gesellschafter Scheidet für den eintretenden Gesellschafter ein bisheriger Gesellschafter aus der Personengesellschaft aus, ist in der Regel davon auszugehen, dass sich die ursprünglichen Beteiligungsverhältnisse an der Personengesellschaft nicht ändern, sodass das Kapitalkonto des ausscheidenden auf den neu eintretenden Gesellschafter „umgeschrieben“ wird, ohne dass eine Zwischenbilanz auf den Stichtag des Gesellschafterwechsels aufgestellt werden muss.S. 172

[i]Aufstellung der Ergänzungsbilanz Entstehen dem eintretenden Mitunternehmer bezogen auf die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens zusätzliche Aufwendungen oder beansprucht er insoweit ihm persönlich zustehende Bewertungsfreiheiten, werden diese in einer nur für den eintretenden Mitunternehmer zu führenden separaten Ergänzungsbilanz dargestellt, die Bestandteil der Gesellschaftssteuerbilanz der Personengesellschaft ist. In dieser werden alle Wertkorrekturen zu den Bilanzansätzen in der Steuerbilanz der Personengesellschaft erfasst, die zwar Vermögensgegenstände des Gesamthandsvermögens betreffen, aber nur dem eintretenden Gesellschafter beteiligungsabhängig zuzurechnen und mit dem Abgang oder Verbrauch der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens erfolgswirksam aufzulösen sind.