Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Wohngemeinnützigkeit
Implikationen der gesetzlichen Neuregelung ab dem 1.1.2025
[i]Jahressteuergesetz 2024, NWB ReformRadar, NWB OAAAJ-67549 Körperschaften und Stiftungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können von der Ertragsteuer befreit werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; § 3 Nr. 6 GewStG). Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) ist durch Einfügen einer Nr. 27 in § 52 Abs. 2 Satz 1 AO der Katalog der gemeinnützigen Zwecke ab dem um die gemeinnützige Wohnungsvermietung erweitert worden.
.
Weitere Beiträge zum Jahressteuergesetz 2024 finden Sie hier:
Jordan, Auswirkungen des JStG 2024 und des neuen UmwStE 2025 auf Unternehmensumstrukturierungen, NWB 11/2025 S. 700
I. Steuerfreiheit der Wohnungsvermietung