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BFH Urteil v. - III B 5/97

Gesetze: InvZulG § 5

Leitsatz

Die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen entsprechend der Einordnung ist nach dem systematischen Verzeichnis (jetzt Klassifikation der Wirtschaftszweige) vorzunehmen. Der konkreten Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Gewerbekennziffer durch die Statistischen Landesämter kommt erhebliche Bedeutung zu. Die Finanzämter sind gehalten, diese Zuordnung in aller Regel zu übernehmen, es sei denn, sie wäre offensichtlich falsch.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1260
MAAAA-97386

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