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Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2025 (Teil 2)
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 249Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Zudem sind Erhöhungen verschiedener Grenzwerte zu berücksichtigen. Für Rentner ist erfreulich, dass durch das Wachstumschancengesetz die Zeitschiene gestreckt und die Anhebung der Besteuerung nicht mehr in 1 %-Schritten, sondern nur noch in 0,5 %-Schritten pro Jahr erfolgt. Rentenneuzugänge des Jahrs 2025 versteuern ihre Rente daher nur mit 83,5 %.
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Aktuelles aus der gesetzlichen Rentenversicherung
[i]Höhere Abschläge bei neuen „Renten für langjährig Versicherte“Rentenversicherte des Jahrgangs 1962, die im Jahr 2025 63 Jahre alt werden und ab diesem Zeitpunkt eine vorgezogene Altersrente beziehen, müssen einen lebenslangen Rentenabschlag i. H. von 13,2 % in Kauf nehmen. Für Versicherte des Jahrgangs 1961 lag der Abschlag noch bei höchstens 12,6 %.
[i]Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen ErwerbsminderungDie Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden für das Jahr 2025 angehoben. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar 2025 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 39.322,50 €, bei Renten wegen voller Erwerbsminderu...