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JStG 2024: Die wichtigsten Änderungen im UStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 33Am hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 in der vom Deutschen Bundestag am beschlossenen Fassung zugestimmt. Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf haben sich im UStG noch diverse Änderungen ergeben; insbesondere wurde auf einige angedachte Rechtsänderungen letztlich doch verzichtet:
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I. Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
Steuerbefreiung für Bildungsleistungen: Die nach dem Regierungsentwurf vorgesehene vollständige Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG wurde nicht umgesetzt, da sie im Bildungssektor erhebliche Verunsicherung ausgelöst hatte. Stattdessen wurde die bisherigere Struktur der Vorschrift im Grundsatz beibehalten und die erforderliche Anpassung an unionsrechtliche Vorgaben auf den notwendigen Umfang beschränkt:
[i]Erweiterung der SteuerbefreiungSo wurde der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG auf unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, erweitert.
[i]VerzichtDie im Regierungsentwurf vorgesehene Anforderung, dass Fortbildungsleistungen nur steuerfrei sein sollten, wenn keine systematische Gewinnerzielung angestrebt wird,...