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Online-Nachricht - Donnerstag, 19.12.2024

Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Werbeaufwendungen (BFH)

Die Kosten für die Anmietung von Werbeträgern können auch bei einem Dienstleistungsunternehmen zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG führen, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum des Dienstleistungsunternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würden (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 8 Nr. 1 GewStG werden zur Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 7 GewStG) dem Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Viertel der Summe aus den dort unter den Buchstaben a bis f benannten Aufwendungen hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind und soweit die Summe den Betrag von 200.000 € (in den Streitjahren 2012 bis 2015 waren es noch 100.000 €) übersteigt. Hinzugerechnet wird dabei auch ein Vierte...

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