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BFH Urteil v. - II R 239/83

Leitsatz

1. Die in § 92 Abs. 3 Sätze 3 ff. BewG für gewisse Fälle der Belastung eines Grundstücks mit einem Erbbaurecht vorgeschriebene Einbeziehung eines Anteils am Gebäudewert in die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks kann nicht etwa deshalb außer Betracht bleiben, weil der Erbbaurechtsvertrag Gestaltungsrechte vorsieht, bei deren - erst in der Zukunft möglichen - Ausübung die teilweise Entschädigung für das Bauwerk wegfällt.

2. Die §§ 4 ff. BewG gelten für Potestativbedingungen ebenso wie für "echte" Bedingungen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 424
BFH/NV 1987 S. 424 Nr. -1
MAAAA-97146

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