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BFH 10.07.2024 IV R 8/22, StuB 23/2024 S. 959

Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; Feststellung eines Übernahmeverlusts i. S. des § 4 Abs. 6 UmwStG

(1) Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen FA nach § 54 Abs. 1 EStDV eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden. (2) Ist die Mitunternehmerin der übernehmenden Personengesellschaft eine (weitere) Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft, die als Organgesellschaft i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG fungieren kann (§ 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG), darf das Feststellungsfinanzamt in der Gewinnfeststellung für die übernehmende Personengesellschaft keine Feststellung zur Abziehbarkeit des Übernahmeverlusts i. S. des § 4 Abs. 6 UmwStG treffen (Bezug: § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 6 UmwStG; § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG; § 54 EStDV).

Praxishinweise

(1) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sind bei einer Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person die übergehenden Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener ...