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Umsatzsteuer | Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung
Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem – im Hinblick auf eine für den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommene Festsetzungsverjährung – eine Analogie zu § 20 Satz 3 UStG entgegensteht (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 20 Satz 3 UStG; § 164 Abs. 2, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 174 Abs. 4, § 177 Abs. 1 AO).
(1) Der BFH lehnte die Auffassung der Vorinstanz ab, dass von der sich aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 UStG ergebenden Rechtslage im Rahmen einer Analogie zu § 20 Satz 3 UStG, wonach bei einem Wechsel der Art der Steuerberechnung Umsät...