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Wir bilden aus! – Das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz – Teil 2
Nach der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum ist nun das teilweise zum bzw. zum in Kraft getretende Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz. (BVaDiG) vom im Bundesgesetzblatt (BGBl 2024 I S. 246) veröffentlicht worden. Das Gesetz zerfällt in zwei Teile: Digitalisierung des Ausbildungsvertragswesens und Validierung von beruflichen Handlungsfähigkeiten. Der Teil 2 befasst sich nun mit der Validierung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Er tritt zum in Kraft.
Achtung Quereinsteiger!
Gemäß § 45 Abs. 2 BBiG ist zur Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die für die Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist. Das bedeutet: Gemäß § 2 der ReNoPat-Ausbildungsordnung vom dauert die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten 3 Jahre. Wer also 4,5 Jahre einschlägig in einer Rechtsanwaltskanzlei mit den entsprechenden Aufgaben beschäftigt war, kann sich zur Prüfung bei der Rechtsanwaltskammer anmelden und zugelassen werden. Der Prüfling wird dann im Rahmen der normalen Azubi-Prüfungen geprüft. Inwieweit der...