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Einkommensteuer | Deutschland wegen Steueraufschub für reinvestierte Veräußerungsgewinne verklagt (Kommission)
 Die Europäische Kommission hat am
		
		entschieden, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Deutschland hat es
		versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese
		ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von
		reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland
		gelegenen Immobilien.
Die Europäische Kommission hat am
		
		entschieden, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Deutschland hat es
		versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese
		ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von
		reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland
		gelegenen Immobilien.
Hintergrund: Deutschland gewährt in § 6b EStG einen Steueraufschub für reinvestierte Veräußerungsgewinne, die mit dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien erzielt wurden, sofern das Grundeigentum mindestens sechs Jahre lang ununterbrochen einer Betriebsstätte in Deutschland zuzuordnen war. Bei nach deutschem Recht gegründeten Unternehmen wird davon ausgegangen, dass sie am Ort ihrer Hauptverwaltung (d. h. in Deutsc...