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NWB Nr. 47 vom Seite 3243

Feststellung der Grundsteuerwerte in Sachsen rechtmäßig

[i]Sächsisches FG, Pressemitteilung v. 5.11.2024Das Sächsische FG hat mit Urteilen v.  - 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23 die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den für rechtmäßig erklärt. Die Entscheidungen betreffen eigengenutzte und vermietete Eigentumswohnungen. Die Kläger hielten das neue Grundsteuergesetz und die Sächsischen Sondervorschriften für verfassungswidrig und wollten individuelle Gegebenheiten der Grundstücke für die Bewertung berücksichtigt wissen. Der 2. Senat des Finanzgerichts hat die Klagen abgewiesen und die Revision zum BFH zugelassen. [i]Eisele, NWB 39/2024 S. 2696, 2699 Mit diesen Entscheidungen schließt das Gericht an sein am gefälltes rkr. Urteil 2 K 574/23 an. Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers dürfe dieser die Grundstücksbewertung möglichst praktikabel gestalten und individuelle Bewertungsfaktoren unberücksichtigt lassen.

[i]Stöckel, NWB 34/2024 S. 2310Zwar habe der Bürger nach der neuesten Rechtsprechung des BFH (II B 78/23) und nach der geplanten Änderung des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2024 die Möglichkeit, einen Wert nachzuweisen, der um mindestens 40 % niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuerwert. Eine von den ...