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Sorgfaltspflichten | Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Homeoffice
Bei Erstellung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) hat der Rechtsanwalt auch dann die durch seine Kanzleikraft zuvor vorgenommene Fristberechnung zu überprüfen, wenn er im Homeoffice tätig ist und ihm die papiergebundene Handakte dort nicht vorliegt. Die an den Rechtsanwalt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen werden durch die mit dem mobilen Arbeiten verbundene Ortsunabhängigkeit in keiner Weise eingeschränkt.
Im Streitfall hat die Rechtsanwältin die Berufungsbegründungsfrist versäumt und ohne Erfolg die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt (§ 233 ZPO). Den Antrag begründete sie damit, dass sie im Homeoffice ausschließlich mit elektronischen Dokumenten arbeite und keinen Zugriff auf die in der Kanzlei befindliche Papierakte gehabt habe. Das Gericht ...