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IK Nr. 11 vom Seite 27
Wissenstraining
Lernfeld 2

Übungen zur Wirtschafts- und Sozialkunde

Dr. Julia Schumacher

© Mongkol_ generiert mit KI – stock.adobe.com

Übungsaufgaben dienen zur Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen. Im Folgenden haben wir für Dich einige Aufgaben aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde zusammengestellt. Überprüfe Dein Wissen auf diesem Gebiet und erkenne dabei Deine Stärken und Schwächen. So kannst Du anschließend gezielt die noch vorhandenen Lücken schließen und bist dann bestens auf die Prüfung vorbereitet. Viel Erfolg dabei.

Info

Themen der Wirtschafts- und Sozialkunde gehören zu Lernfeld 1 des Rahmenlehrplans und werden in der AP1 geprüft.

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Unter Standort wird verstanden, die/der

  1. geografische Lage eines Betriebes bzw. Unternehmens.

  2. Kenngröße, die etwas aussagt über die juristische Form.

  3. Aufstellungsort einzelner Maschinen innerhalb eines Betriebes.

  4. Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem bestimmten Wirtschaftszweig.

  5. Zugehörigkeit einer Volkswirtschaft zu einer bestimmten Region.

Aufgabe 2

Die Wahl des Standorts ist immer ein Problem des Abwägens von

  1. Ist- und Sollkosten.

  2. Kosten und Absatzvorteilen.

  3. Netto- und Bruttoerlösen.

  4. Rechtsform eines Unternehmens und Wirtschaftszweig.

  5. Lohn- zu Kapitalkosten.

Aufgabe 3

Welchen Faktor kann das Unternehmen in der Regel durch den Standort innerhalb der Landesgrenzen beeinflussen?

  1. Betriebsführung, Personal und Organisation

  2. Dispositive und ausführende Arbeit

  3. Kosten der Produktion und des Transports

  4. Nachfrage nach seinen Produkten

  5. Steuerliche und rechtliche Gesichtspunkte

S. 28

Aufgabe 4

Bei Abwägung der einzelnen Faktoren für die Standortwahl ergibt sich i. d. R. als günstigsten Standort der, der ermöglicht

  1. die bestmögliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals.

  2. die geringsten betriebsabhängigen Steuern und Abgaben.

  3. das größtmögliche Arbeitskräftepotenzial.

  4. das reichhaltigste Produktionssortiment.

  5. eine weitestgehende Energieausnutzung.

Aufgabe 5

Welches Gericht entscheidet bei Streitigkeiten aufgrund sozial ungerechtfertigter Kündigung?

  1. Amts- bzw. Landgericht

  2. Arbeitsgericht

  3. Finanzgericht

  4. Sozialgericht

  5. Verwaltungsgericht

Aufgabe 6

Forderungen wegen ausstehenden Arbeitsentgelts können eingeklagt werden beim

  1. Amts- bzw. Landgericht

  2. Arbeitsgericht

  3. Finanzgericht

  4. Sozialgericht

  5. Verwaltungsgericht

Aufgabe 7

Aus welchen Instanzen besteht die Arbeitsgerichtsbarkeit?

  1. Arbeitsgericht

  2. Arbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht

  3. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht

  4. Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht

  5. Arbeitsgericht und Bundesgerichtshof

Aufgabe 8

Die erstmalige Überführung der Wirtschaftsordnung einer Planwirtschaft in eine soziale Marktwirtschaft fand statt während der

  1. Währungsreform 1948.

  2. Gründung der Bundesrepublik.

  3. Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990.

  4. Novemberrevolution 1918.

  5. Gründung der DDR.

Aufgabe 9

Welche Punkte regelt eine Wirtschaftsordnung generell nicht?

  1. Verteilung der Entscheidungsbefugnis

  2. Verteilung des Eigentums an den Produktionsmitteln

  3. Koordination des Bildungssystems

  4. Koordination von Konsum und Produktion

  5. Verteilung der produzierten Güter

Aufgabe 10

Welches Funktionsproblem ist nicht kennzeichnend für die soziale Marktwirtschaft?

  1. Wirtschaftskrisen

  2. Politikverdrossenheit

  3. Konzentrationstendenzen

  4. Umweltprobleme

  5. Soziale Ungerechtigkeit

Aufgabe 11

Vorherrschendes Prinzip:


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Zentrale Planung von Produktion und Verteilung der Güter
   
Privateigentum der Betriebe
   
Staatseigentum der Betriebe
   
Gewinnprinzip
   
Marktpreisbildung
   
Konvertierbare Währung

Ordne bitte zu.

  1. Zentralverwaltungswirtschaft

  2. Marktwirtschaft

S. 29

Aufgabe 12

Was sind Public Relations (PR)?

  1. Alle Bemühungen eines Unternehmens das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erwerben und zu erhalten.

  2. In der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubte Werbung.

  3. Veröffentlichungspflicht der Kosten für Werbung.

  4. Verstöße gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb.

  5. Werbungen der Verbraucherverbände

Aufgabe 13

Wenn von Corporate Identity die Rede ist,

  1. meint man die äußere Erscheinungsform eines Unternehmens.

  2. meint man das Unternehmensbild, die Philosophie eines Unternehmens.

  3. hat das wenig mit dem Unternehmen konkret zu tun.

  4. ist das moderne Formulierung, um monetäre Ziele des Unternehmens zu verschleiern.

  5. will sich das Unternehmen lediglich von anderen absetzen.

Aufgabe 14

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Ein Fußballverein verkauft Fan-Artikel
   
Ein Handballverein verkauft die von der Mannschaft signierte Bälle zu Gunsten des Jugend-Clubs der Kirche
   
Die deutsche Fußball-Nationalmannschaft bestreitet ein Benefit-Spiel zu Gunsten eines ehemaligen Spielers
   
Ein junger Nachwuchs-Golfer erhält von dem lokalen Auto-Händler kostenlos einen Sportwagen mit einem Werbeaufdruck zum Gebrauch
   
Mehrere Pop-Künstler geben ein Konzert und spenden ihre Gagen den Opfern einer Hungerkatastrophe

  1. Sponsoring

  2. Social-Sponsoring

  3. Merchandising

Aufgabe 15

Was wird unter einem Produkt-Image verstanden?

  1. Die Summe aller Vorstellungen von einem idealen Produkt.

  2. Die Summe aller Vorstellungen von einem idealen vorhandenen Produkt.

  3. Die Summe aller Vorstellungen von einem vorhandenen Produkt.

  4. Die Summe aller idealen Vorstellungen von einem vorhandenen Produkt.

Aufgabe 16

Wodurch kommt ein Kaufvertrag zu Stande?

  1. Jeder Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Die erste Willenserklärung heißt Annahme, die zweite Zahlung.

  2. Jeder Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Die erste Willenserklärung heißt Auftrag, die zweite Lieferung.

  3. Jeder Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Die erste Willenserklärung heißt Antrag, die zweite Annahme.

  4. Jeder Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Die erste Willenserklärung heißt Bestellung, die zweite Rechnung.

Aufgabe 17

Müssen Verträge immer schriftlich abgeschlossen werden? Nenne zwei Antworten.

  1. Ja, auf jeden Fall

  2. Grundsätzlich Nein

  3. Nur bestimmte Verträge wie z. B. beim Hauskauf

  4. Bargeschäfte brauchen nicht schriftlich abgeschlossen werden, andere jedoch

  5. Nur unter Kaufleuten

Aufgabe 18

Müssen stets bei allen Verträgen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen?

  1. Ja

  2. Nein, nur bei Kaufverträgen

  3. Beim Testament oder Schenkungsvertrag reicht eine WillenserklärungS. 30

  4. Beim Ehevertrag reicht eine Willenserklärung

  5. Bei notariell beglaubigten Verträgen bedarf es keiner Willenserklärung

Aufgabe 19

Wer ist Träger der amtlichen Statistik über den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland?

  1. Bundesagentur für Arbeit

  2. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  4. Statistisches Bundesamt

  5. Statistische Landesämter

Aufgabe 20

Was haben betriebliche Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit u. a. zum Ziel?

  1. Abbau von Arbeitsplätzen.

  2. Senkung der Produktionskosten.

  3. Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten von Arbeitnehmern.

  4. Verringerung der körperlichen und seelischen Belastungen.

  5. Verkürzung der Wochenarbeitszeit.

Aufgabe 21

Welche Beiträge zu den gesetzlichen Sozialabgaben zahlt der


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Arbeitgeber
   
Arbeitnehmer

allein?

  1. Krankenversicherung

  2. Pflegeversicherung

  3. Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre

  4. Unfallversicherung

  5. Rentenversicherung

  6. Arbeitslosenversicherung

Aufgabe 22

Welche Beitragssätze zu den gesetzlichen Sozialabgaben sind in 2024 gestiegen?

  1. Krankenversicherung

  2. Pflegeversicherung

  3. Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre

  4. Rentenversicherung

  5. Arbeitslosenversicherung

  6. keiner

Aufgabe 23

Welche Beitragssätze zu den gesetzlichen Sozialabgaben sind in 2024 für Arbeitnehmer gesunken?

  1. Krankenversicherung

  2. Pflegeversicherung

  3. Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre

  4. Rentenversicherung

  5. Arbeitslosenversicherung

  6. keiner

Aufgabe 24

Bei Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnis entscheidet das

  1. Amtsgericht.

  2. Arbeitsgericht.

  3. Finanzgericht.

  4. Sozialgericht.

  5. Verwaltungsgericht.

Aufgabe 25

Aus welchen beiden Gruppen werden die ehrenamtlichen Richter an Arbeitsgerichten ausgewählt?

  1. Arbeiter und Angestellte

  2. Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  3. Arbeitgeberverband und Gewerkschaften

  4. Betriebsrat und Berufsgenossenschaft

  5. Regierung und Opposition

Aufgabe 26

Was war kein „Vorläufer“ der Europäischen Union?

  1. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS = Montanunion)

  2. Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

  3. Europäische Freihandelszone (EFTA)

  4. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

  5. Europäische Gemeinschaft (EG)

S. 31

Aufgabe 27

Was ist kein Organ der Europäischen Union?

  1. Europäischer Gerichtshof

  2. Europäischer Rat

  3. Europäisches Parlament

  4. Europäische Regierung

  5. Europäische Kommission

  6. Ministerrat

Aufgabe 28

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Europäischer Gerichtshof
   
EU-Ministerrat
   
Europäisches Parlament
   
Europäischer Rat
   
EU-Kommission

  1. ist die „Regierung“ der EU und damit ausführendes Organ der Europäischen Union.

  2. ist für Grundsatzentscheidungen in der EU zuständig und setzt sich aus den Regierungschefs der Mitgliedsländer zusammen.

  3. ist der „Gesetzgeber“ der EU und setzt sich aus den jeweils zuständigen Fachministern der Mitgliedsländer zusammen.

  4. ist Berater, Kritiker und Kontrolleur der anderen Organe der EU, ist vor bestimmten Entscheidungen anzuhören bzw. hat auch Mitentscheidungsrechte.

  5. wird angerufen, wenn Mitglieder die Verträge der EU nicht einhalten und ist somit „Wächter“ über die Verträge innerhalb der EU.

Fundstelle(n):
IK 11/2024 Seite 27
EAAAJ-78334