Gesundes-Herz-Gesetz (steuerlich)
Über [i]GHG findet viel Kritik, aber nicht wegen des Namensdrollige und zeitgeistige Gesetzeskürzel habe ich mir hier schon einmal vor Jahren Gedanken gemacht. Aber die Realität ist noch immer der beste Lehrmeister und für einen Jux gut. Ende August 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesundes-Herz-Gesetz (kurz GHG) angenommen. Dazu ließ sich der Gesundheitsminister wie folgt ein: „Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen. Deutschland hat hier ein Problem - zu viele Herztote. [...] Mit diesem Gesetz können wir die Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich verbessern.“
Die Hintergründe des GHG sind in der Tat wenig erfreulich und einige Inhalte der Gesetzesbegründung sollte sich gerade der hart arbeitende Berater zu Herzen nehmen (Stichwort Primärprävention). Dennoch hagelte es für den Entwurf Kritik der Verbände. Diese kann man leicht an anderer Stelle nachlesen. Das Thema ist wichtig, doch nicht unseres. Doch vielleicht sind viele „Herzen schwer und voll Trauer“ (um den großen Häuptling Winnetou zu zitieren), weil die Belastungen für viele immer weiter steigen. Und hier schließe ich ausdrücklich den steuerlichen und abgabenrechtlichen Teil des Lebens – und der Gesetzgebung – ein.
[i]BFH urteilte zur Erstattung und Verzinsung einbehaltener Kapitalertragsteuer ausländischer FondsAlso ist steuerlicher Rat oft sehr geboten und ein langer Atem notwendig (weniger ein gutes Herz). Dafür steht in dieser IWB die Urteilsbesprechung von Ebner ab , der sich die Entscheidung des ) näher anschaut. Der Streit reicht bis 2008 bzw. 2009 zurück. Es ging um einen (Kapitalertragsteuer-)Erstattungsanspruch ausländischer Fonds. Aber interessant ist angesichts der langen Verfahrensdauer der Teil der Begründung zur Verzinsung zu Unrecht einbehaltener Steuern in diesen Fällen. Und obwohl es hier um das Investmentsteuergesetz von 2004 (also Altrecht) ging, wirft der Autor Fragen zum aktuellen Recht auf.
[i]Besonderheiten der ausländischen Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäft im Blick habenDass man ausländische Umsatzsteuer bei internationalen Projekten „mitdenken“ muss, verdeutlicht der Aufsatz von Carlson/Gach ab . Ihr Fokus liegt auf Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmern, insbesondere den Stolperfallen mit Drittstaaten. Hier kommt es unversehens zu Registrierungspflichten und im schlimmsten Fall zu einer Steuerschuld ohne Abzugsmöglichkeit. Eine ungeplante Definitivbelastung kann die Marge kosten.
[i]Attraktivität dreier Zentren in Asien hat nur leicht gelittenEinen Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen der Investment Hubs Dubai, Hongkong und Singapur geben ab Frank-Fahle/Blasius/Schmierer. Der Aufsatz knüpft an den Vergleich in der IWB 2018 an und bescheinigt den drei Standorten weiterhin großes Potenzial. Auch wenn sich einige Faktoren in den jüngsten Jahren eingetrübt haben, sind die örtlichen Regelungen bei allen Unterschieden (steuerlich) entschieden Freue-Dich-Gesundes-Herz-Gesetze.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 20 / 2024 Seite 1
KAAAJ-77386