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Beruf | Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot
Ein Rechtsanwalt verstößt gegen das Gebot, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und sich dabei der Achtung und des Vertrauens, das dem anwaltlichen Berufsstand entgegengebracht wird, würdig zu erweisen (vgl. § 43 BRAO), wenn er gegen das Gebot der Sachlichkeit verstößt.
Das Gebot der Sachlichkeit gehört seit jeher zu den anwaltlichen Berufspflichten und ist als für die Rechtspflege unerlässliche Regelung als Berufspflicht im Gesetz normiert. Es ist u. a. verletzt bei herabsetzenden persönlichen Angriffen gegenüber dem Richter, die mit dem Gegenstand des Verfahrens nichts zu tun haben, bei dem aber die Gelegenheit eines Verfahrens zur Abrechnung mit dem Kritisierten genutzt wird, ohne etwas zur Rechtsfindung oder Interessenwahrnehmung für den Mandanten beizutragen. Ein Rechtsanwalt handelt d...