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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die EU-Kommission hat im September 2024 zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Eines davon betrifft die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).
Hierzu führt die EU-Kommission u. a. weiter aus: 17 Mitgliedstaaten, auch Deutschland, haben ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) und der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU) in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) 2022/2464, CRSD) geänderten Fassung noch nicht mitgeteilt.
Die Umsetzungsfrist ist am abgelaufen. Die EU-Kommission hat daher Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Aufforderu...