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StuB 20/2024 S. 799

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Der Bundestag hat am das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ (BT-Drucks. 20/11306) in 2./3. Lesung beschlossen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 20/13015) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (BT-Drucks. 20/13016) zugrunde. Das Vorhaben bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die für den erwartet wurde.

U. a. sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer von zehn auf acht Jahre für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,

  • Abbau von Melde- und Informationspflichten, wie z. B. die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige,

  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch d...