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Track 09 | Gewerbesteuer: Fortbestand eines Gewerbeverlusts bei Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft
Soweit ein Gewerbeverlust, der ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstanden ist, durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergeht, entfällt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs der bei der Kapitalgesellschaft nach § 10a Satz 6 GewStG als vortragsfähig festgestellte Fehlbetrag nicht dadurch, dass diese den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert.
Die beiden nächsten höchstrichterlichen Entscheidungen, die wir für Sie ausgewählt haben, betreffen die Anerkennung von Verlusten. So hat der Bundesfinanzhof zur Gewerbesteuer entschieden: Ein Verlust, der ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstanden und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangen ist, entfällt nicht dadurch, dass die Kapitalgesellschaft den Geschäftsbereich, der die Verluste verursacht hat, im Wege eines Asset Deals weiterveräußert. – Das Urteil gilt zwar nur für wenige Fallgruppen, ist für diese aber von erheblicher praktischer Relevanz.
Eine GmbH hatte als Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH & Co. KG im Jahr 2011 deren Gewerbeverlust übernommen. Auslöser der Gesamtrechtsnachfolge war eine dur...