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Steuerhinterziehungsbekämpfung | Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung (BMF)
Das BMF hat am den
Referentenentwurf für eine "Dritte Verordnung zur Änderung der
Steueroasen-Abwehrverordnung"
veröffentlicht. Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nach
Maßgabe des
§ 2 Absatz 1
StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit
sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht
kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen
Fassung gelistet sind. Die EU-Liste wird zweimal jährlich aktualisiert, i.d.R.
im Februar und Oktober.
Hintergrund: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union überprüfen die von den Jurisdiktionen erzielten Fortschritte in den Bereichen Transparenz, faire Besteuerung und Implementierung von Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS). Im Februar und Oktober 2024 ko...