IWB Nr. 19 vom Seite 1

Teure Ungewissheit

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]In den USA könnte Streikmacht schnell sehr teuer werdenGeld macht nicht glücklich? Kann schon sein. Aber oft genug geht es doch um die lieben Penunzen. Manchmal muss es eben etwas mehr sein. Oder viel mehr! So fordern die Gewerkschaften der Hafenarbeiter an der Ostküste der USA knackige 77 % mehr Lohn für ihre Mitglieder (binnen sechs Jahren). Die Arbeitgeber hatten zuletzt ein Plus von fast 50 % geboten. Nicht genug. Die International Longshoremen's Association fordert für ihre Mitglieder ähnliche Gehälter, wie sie an der Westküste der USA gezahlt werden (derzeit sind das ca. 55 USD pro Stunde).

Zur Durchsetzung dieser Erhöhungen begann Anfang Oktober der absehbar teuerste Streik in Amerika seit 1977. An der gesamten Ost- und Golfküste legten 45.000 Hafenarbeiter die Arbeit nieder. Das betrifft 36 Häfen von Maine bis Texas. Der Arbeitskampf soll alle Handelsschiffstypen betreffen. Entlang der US-Ostküste werden „Staus“ nicht abgefertigter Schiffe die Folge sein und absehbar würden viele Schiffe auf Reede liegen. Die direkten Streikkosten werden pro Tag auf über 4 Mrd. USD geschätzt. Zu den weitergehenden Folgen können erheblich höhere Frachtraten und ggf. globale Containerknappheit zählen, die wiederum die Logistikkosten in die Höhe treiben – auf beiden Seiten des Atlantiks. Die Streikdauer ist ungewiss. Sicher ist, je länger er dauert, desto teurer wird es.

[i]Zwischen Deutschland und Luxemburg findet sich Rechtssicherheit bei Beschäftigung von ArbeitnehmernDass es grenzüberschreitend auch einmal billiger werden kann, belegen zwei Aufsätze dieser IWB: Zwischen Deutschland und Luxemburg pendelnde Arbeitnehmer können ihre Tätigkeit nun an bis zu 34 Arbeitstagen im Jahr in ihrem Ansässigkeitsstaat ausüben, ohne dass es zu einer Aufteilung der Besteuerungsrechte an der Vergütung kommt. Das wird für den betroffenen Arbeitnehmerkreis zumindest Vereinfachungen und weniger Nachrechnen bei moderaten Homeofficetätigkeiten bedeuten. Ott erklärt ab mit Beispielen die Wirkung der neuen doppelten Bagatellregelung.

[i]In Frankreich ist u. U. die vollständige Entlastung von der Quellensteuer möglichAbsehbar ab 2025 kommt es über das MLI auch zu Anpassungen im DBA Frankreich. Kraft/Kraft schildern ab außerdem französische Regelungen, die bei der Quellenbesteuerung bestimmter Einkünfte einen vollständigen Verlustabzug ermöglichen sowie zumindest eine Verschonung in Verlustsituationen. Diese Vorschriften lehnen sich direkt an EU-Vorgaben an, finden im deutschen Steuerrecht indes bislang kein Pendant.

[i]Auslegung des „wirtschaftlichen Zusammenhangs“ in Deutschland durch den Gesetzgeber ist noch nicht befriedigendGleich an erster Stelle, ab , geht Stark dem Problem auf den Grund, welche Aufwendungen unter den „wirtschaftlichen Zusammenhang“ i. S. des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG fallen und so den Anrechnungshöchstbetrag mindern. Der Aufsatz schließt mit dem Fazit, dass das deutsche Gesetz unionsrechtlichen Grundsätzen noch nicht in allen Fällen genügt.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 19 / 2024 Seite 1
CAAAJ-76330