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Einkommensteuer | Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren
(1) Ein Antrag gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i. V. mit § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Das Erzielen von Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG in diesem Veranlagungszeitraum ist nicht erforderlich; es genügt die S. 761abstrakte Möglichkeit, aus der Beteiligung Kapitalerträge erzielen zu können. (2) Nach einer wirksamen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom FA zu unterstellen. Die Beteiligungsvoraussetzungen müssen nur für das erste Antra...