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Pensionszahlungen an weiterbeschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer
Problemstellungen und Alternativgestaltungen nach dem neuen
Die Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der bereits Pensionszahlungen erhält, ist steuerlich problematisch. Hatte der BFH zunächst uneingeschränkt eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen, hat er diese Folge in seinem Urteil aus dem Jahr 2023 (I R 41/19) deutlich abgemildert. Das BMF folgt in einem aktuellen Schreiben vom der neuen BFH-Rechtsprechung jedoch nur teilweise. Der folgende Beitrag erläutert, was nach dem BFH und dem BMF zu beachten ist und welche Alternativgestaltungen in Betracht kommen.
Neue Rechtsprechung des BFH und aktuelles BMF-Schreiben
1. Grundsatz: vGA bei Doppelzahlung
Der Ansatz einer vGA durch das Finanzamt entsprach der bisherigen BFH-Rechtsprechung, nach der die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit unter gleichzeitigem Bezug von Versorgungszahlungen grundsätzlich zu einer vGA in Höhe der Versorgungszahlungen führt. An diesem Grundsatz hält der BFH auch in seinem neuen Urteil aus dem Jahr 2023 fest.
Die Annahme einer vGA beruht auf dem materiellen Fremdvergleich. Die Gefahr einer vGA droht daher unabhängig von der Beteiligungsquote des Gesellschafter-Geschäftsführers, ist also ni...