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BBK Nr. 19 vom Seite 904

Pensionszahlungen an weiterbeschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer

Problemstellungen und Alternativgestaltungen nach dem neuen

Bernd Rätke

Die Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der bereits Pensionszahlungen erhält, ist steuerlich problematisch. Hatte der BFH zunächst uneingeschränkt eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen, hat er diese Folge in seinem Urteil aus dem Jahr 2023 (I R 41/19) deutlich abgemildert. Das BMF folgt in einem aktuellen Schreiben vom der neuen BFH-Rechtsprechung jedoch nur teilweise. Der folgende Beitrag erläutert, was nach dem BFH und dem BMF zu beachten ist und welche Alternativgestaltungen in Betracht kommen.

I. Problemstellung

[i]Gesellschafter-Geschäftsführer erhält Pension und GeschäftsführergehaltEin Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Pensionszusage erteilt worden ist, scheidet aufgrund des Erreichens der vereinbarten Altersgrenze zunächst aus und erhält Pensionszahlungen von der GmbH. Anschließend wird er aber wieder als Geschäftsführer angestellt und bezieht nun sowohl eine Pension als auch ein Gehalt. Dies kann grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Höhe der Pensionszahlung führen.

[i]Sachverhalt des BFH- Urteils vom 15.3.2023Der vom BFH am (I R 41/19) entschiedene Fall stellt sich wie folgt dar: Der 1942 geborene K war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der ...