Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IHK | Beitrag zur IHK für das Wirtschaftsjahr 2021
Das von den Industrie- und Handelskammern in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag entwickelte Risikotool stellt eine geeignete Prognosemethode zur Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage dar.
Das Gebot der Schätzungsgenauigkeit verpflichtet eine IHK nicht, die bei Aufstellung ihres Wirtschaftsplans anzustellende Mittelbedarfsprognose auf der Grundlage einer bestimmten Methode zu ermitteln. Maßgeblich ist vielmehr, ob der für einen bestimmten Zweck veranschlagte Mittelbedarf unter Einsatz der jeweiligen Methode aufgrund der bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans verfügbaren Informationen sachgerecht und vertretbar prognostiziert wurde und auch im Übrigen den rechtlichen Anforderungen genügt.