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BVerwG 27.03.2024 8 C 5/23, NWB 38/2024 S. 2615

IHK | Beitrag zur IHK für das Wirtschaftsjahr 2021

Das von den Industrie- und Handelskammern in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag entwickelte Risikotool stellt eine geeignete Prognosemethode zur Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage dar.

Anmerkung:

Das Gebot der Schätzungsgenauigkeit verpflichtet eine IHK nicht, die bei Aufstellung ihres Wirtschaftsplans anzustellende Mittelbedarfsprognose auf der Grundlage einer bestimmten Methode zu ermitteln. Maßgeblich ist vielmehr, ob der für einen bestimmten Zweck veranschlagte Mittelbedarf unter Einsatz der jeweiligen Methode aufgrund der bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans verfügbaren Informationen sachgerecht und vertretbar prognostiziert wurde und auch im Übrigen den rechtlichen Anforderungen genügt.