Keine Festsetzung von kommunalen Abgaben zum Vorteilsausgleich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag
Landesgesetzgeber setzen jeweils eine absolute zeitliche Obergrenze – dargestellt am Beispiel des § 12a KAG NRW
Aufsatz von Prof. Dr. Mike Wienbracke, NWB 38/2024 S. 2659