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OLG Hamm 29.05.2024 11 U 71/23, NWB 37/2024 S. 2535

Mandat | Belehrungspflicht des Notars über Steuernachteile?

Ein Notar ist nicht verpflichtet, einen Grundstücksübertragungsvertrag im Hinblick auf mögliche Steuerersparnisse der Beteiligten zu gestalten, wenn die Beteiligten von einem Steuerberater beraten werden und dem Notar keine Vorstellungen für eine aus steuerlichen Gründen zu wählende Vertragsgestaltung mitteilen. Mit einem Hinweis auf die mit einem Vertrag kraft Gesetzes verbundenen Steuerpflichten genügt der Notar seiner Belehrungspflicht, wenn ihm aus der Vertragsgestaltung resultierende mögliche Steuernachteile nicht bekannt sind und nicht bekannt sein müssen.

Anmerkung:

Im Streitfall erhielt die Tochter von ihrem Vater zwei Grundstücke gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts. Der Vater bediente bis zu seinem Tod die Darlehensschulden. Da keine Schuldübernahme nach Entfallen des...