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BFH Urteil v. - I R 36/98 BStBl 1999 II S. 366

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1KStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 4KStG 1991 § 8 Abs. 1KStG 1991 § 47 Abs. 2 Nr. 2 und 3EStG 1990 § 15 Abs. 2 Satz 1EStG 1990 § 22 Nr. 3GewStG 1991 § 2 Abs. 3StBerG § 13 Abs. 1AO 1977 § 14 Satz 2

Art der Einkünfte eines Lohnsteuerhilfevereins

Leitsatz

1. Die Tatsache, daß Lohnsteuerhilfevereine gemäß § 13 Abs. 1 StBerG Selbsthilfeeinrichtungen sein müssen, läßt nicht den Schluß zu, daß sie ihre Beratungstätigkeiten ohne Einkünfteerzielungsabsicht ausüben.

2. Die Fiktion des § 2 Abs. 3 GewStG erweitert den Kreis der Gewerbebetriebe. Sie gilt jedoch ab dem Veranlagungszeitraum 1983 allenfalls noch für den Bereich der Körperschaftsteuer, in dem das KStG hinsichtlich der Steuerpflicht an das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs anknüpft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 366
QAAAA-96498

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