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Besonderer Ausweis von Restrukturierungsaufwendungen in der GuV?
I. Sachverhalt
Die U beschließt im November 01, zwei nicht rentable Geschäftsbereiche einzustellen. Im Rahmen dieser Einstellung werden Abfindungen von geschätzt 5 Mio. € für Arbeitnehmer anfallen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem Betriebsrat wird noch im Dezember getroffen. Jeweils 1 Mio. € Aufwendungen werden durch die außerplanmäßige Abschreibung von Sachanlagen und durch Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Beendigung von Pacht- und Softwarelizenzverträgen entstehen.
Im letzten Jahrzehnt ist es bei U zu keiner auch nur annähernd vergleichbaren Restrukturierung gekommen. U möchte deshalb in ihrer GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) den Restrukturierungsaufwand von in Summe 7 Mio. € gesondert wie folgt ausweisen
1. Umsatzerlöse
2. bis 7.........
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
9. operatives Ergebnis vor Restrukturierung
10. Restrukturierungsaufwendungen
11. operatives Ergebnis nach Restrukturierung.
II. Fragestellungen
Ist der vorgesehene Ausweis zulässig, wenn U eine große Kapitalgesellschaft ist?
Wie fällt die Beurteilung aus, wenn U eine Personenhandelsgesellschaft ist, die dem PublG unterliegt?