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WP Praxis Nr. 5 vom Seite 155

Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren

Prof. Dr. Henner Klönne und WP Prof. Dr. Peter Dittmar

Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ im WP-Examen auch den Bereich Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Den Grundlagen des Jahresabschlusses, worunter Umsatz- und Gesamtkostenverfahren nach § 275 HGB fallen, wird dabei gem. der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom für das WP-Examen eine hohe Bedeutung zugeschrieben.

I. Einordnung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss enthält gem. § 242 Abs. 3 HGB zumindest eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften haben nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB zusätzlich einen Anhang aufzustellen.

In der GuV werden die Erträge (periodisierte Einnahmen) und die Aufwendungen (periodisierte Ausgaben) einer Periode als Stromgrößen kumuliert. Die GuV kann grundsätzlich sowohl in Kontoform als auch in Staffelform aufgestellt werden. Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften ist die Staffelform vorgeschrieben (§ 275 Abs. 1 HGB). Darüber hinaus enthält § 275 HGB ein Wahlrecht, die GuV entweder als Produktionserfolgsrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder als Absatzerfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufzustellen. Die Höhe des ermittelten Jahreserfolgs ist dabei unabhängig vom gewählten Verfahren.

Beim Gesamtkostenverfahren (GKV) werden sämtliche in einer Periode angefallenen Aufwendungen den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen gegenübergestellt. Falls produzierte und abgesetzte Produkte und Leistungen voneinander abweichen, führt das Gesamtkostenverfahren (zunächst) nicht zu dem richtigen Periodenergebnis. Daher wird zum einen der Unterschied zwischen der produzierten Menge bzw. dem produzierten Wert und den abgesetzten Leistungen im Posten „Bestandsveränderungen“ und zum anderen selbsterstelltes Anlagevermögen im Posten „andere aktivierte Eigenleistungen“ erfasst und „technisch“ zu den Umsatzerlösen addiert.

Beim Umsatzkostenverfahren (UKV) werden von den Umsatzerlösen hingegen nur diejenigen Aufwendungen abgezogen, die für die verkauften Produkte und Leistungen angefallen sind. Im deutschen Mittelstand ist das GKV das übliche Verfahren.

II. Aufgabenstellung

Die Callisto GmbH produziert und vertreibt Hartbrandwichtel. Der Geschäftsführer der Gesellschaft erstellt nachfolgende Übersicht über die Produktions-, Absatz- und Lagermengen sowie Absatzpreise und Kosten für das Jahr 2017:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Übersicht 1: Produktions-, Absatz- und Lagermengen sowie Absatzpreise und Kosten für das Jahr 2017
Lagerbestand zu Beginn 2017
0 Stück
Lagerbestand zum Ende der Periode (per Inventur)
2.000 Stück
Produktionsmenge
10.000 Stück
Absatzmenge
7.500 Stück
Schwundmenge
500 Stück
Absatzpreis (ohne USt)
650 €/Stück
Fertigungseinzelkosten
2.000.000 €
Fertigungsgemeinkosten
1.000.000 €
darin enthalten:
kalkulatorische Abschreibungen auf Wiederbeschaffungskosten
200.000 €
Materialeinzelkosten
1.000.000 €
Materialgemeinkosten
800.000 €
Verwaltungsgemeinkosten
500.000 €
Vertriebskosten
300.000 €
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
150.000 €

  1. Ermitteln Sie anhand dieser Daten das Jahresergebnis anhand einer GuV nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 HGB) und bewerten Sie die Lagerbestände zu Vollkosten (handelsrechtliche Wertobergrenze) nach den obigen Angaben!

  2. Ermitteln Sie anhand dieser Daten den Jahreserfolg anhand einer GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 HGB) und bewerten Sie dabei die Lagerbestände zu Teilkosten (handelsrechtliche Wertuntergrenze) nach den obigen Angaben!

  3. Erklären Sie (kurz) den Unterschied in der Höhe des Jahreserfolgs der Ergebnisse von Teilaufgabe a) und b)! (insgesamt 25 Punkte) S. 156