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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - II 215/00

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Gewinnerzielungsabsicht einer Tätigkeit im Amway-Vertrieb

Gewinnfeststellung 1995, 1997 und 1998

Leitsatz

1. Bei einer Tätigkeit auf der unteren und mittleren Strukturebene des Amway-Vertriebs ist es eher zweifelhaft, dass langfristig ein Totalgewinn erzielt werden kann und damit eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

2. Das bei Handelsunternehmen bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht spricht, setzt voraus, dass die zu beurteilende Tätigkeit auf Dauer gesehen zu einem Totalüberschuss führen kann, und dass nicht nur irrationale, nicht durch Tatsachen zu begründende und von findigen Geschäftsleuten geschürte Hoffnungen der im Strukturvertrieb oft wirtschaftlich unerfahrenen Steuerpflichtigen auf ferne Gewinne vorliegen (hier: in mehr als 11 Jahren ein Gesamtverlust von 90.000 DM).

Fundstelle(n):
BAAAB-13195

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