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BFH Urteil v. - VIII R 21/94 BStBl 1998 II S. 660

Gesetze: EStG § 17

Keine nachträglichen Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bei Bürgschaftsübernahme durch zahlungsunfähigen Gesellschafter

Leitsatz

Bei der Ermittlung eines Auflösungsgewinns oder -verlusts nach § 17 EStG können zugunsten der aufgelösten GmbH eingegangene Bürgschaftsverbindlichkeiten des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung feststeht, daß der Gesellschafter seine Verpflichtungen aus der Bürgschaft wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 660
JAAAA-96324

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