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OLG Schleswig-Holstein 05.06.2024 9 U 58/2, NWB 32/2024 S. 2166

Publikums-KG | Zeitliche Anwendung des MoPeG bei Beschlussmängeln

Für die gerichtliche Überprüfung von Beschlüssen einer Personengesellschaft, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am gefasst wurden, gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der bis dahin geltenden Fassung.

Anmerkung:

Im Streitfall erhob eine Kommanditistin einer Publikums-KG im November 2022 Klage und rügte die Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses v.  wegen Ladungs- und Informationsmängeln. Da das MoPeG selbst keine Überleitungsbestimmung enthält, legte das Gericht bei der rechtlichen Beurteilung die Vorschriften des HGB für KGs in der bis zum geltenden Fassung zugrunde und begründete dies damit, dass die umfangreiche Neukodifikation des Personengesellschaftsrechts zum andernfalls eine – insowe...