Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AAG | Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung an GmbH-Geschäftsführer
Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist vom Verfahren des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendung für Entgeltfortzahlungen (§ 1 Abs. 1 Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) grds. ausgenommen. Auf die vom Bundessozialgericht für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von GmbH-Geschäftsführern entwickelten Kriterien kommt es im Rahmen der arbeitsrechtlichen Einordnung des Geschäftsführers nicht an.
Auch in den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands zum U1-Verfahren v. würden GmbH-Geschäftsführer ausdrücklich als Personen benannt, die keine Arbeitnehmer i. S. des AAG seien, so das Gericht. Ebenso wenig spiele es eine Rolle, ob der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Entgeltfortzahlung auf Gutgläubigkeit oder Vertrauensschutz berufen könne. Die Erstattungsleistungen seien (mit Ausnahme von Bagatellfällen) z...