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Umsatzsteuer | Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze der Organschaft europarechtskonform
Der EuGH hat entschieden, dass gegen Entgelt erbrachte Leistungen zwischen Personen, die ein und derselben Mehrwertsteuergruppe angehören, die aus rechtlich selbständigen, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbundenen Personen besteht und von einem Mitgliedstaat als einzige Stpfl. bestimmt wird, selbst dann nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn die vom Empfänger dieser Leistungen geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf ( „Finanzamt T“, NWB DAAAJ-70949).
Sachverhalt und Verfahrensgang: In dem nun entschiedenen Verfahren hat der BFH den EuGH zum zweiten Mal angerufen, um zu klären, ob innerorganschaftliche Umsätze steuerbar sind. ...