StuB Nr. 15 vom Seite 1

Aktuelles aus dem Bundeskabinett …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... aus dem JStG 2024 Teil II wird Steuerfortentwicklungsgesetz ...

Das BMF hatte am den Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 vorgelegt. Aufgrund des Kabinettbeschlusses vom nennt sich dieses Gesetz nunmehr Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz). Zudem hat das Kabinett am ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen (vgl. dazu die Kurzmeldungen auf S. 604 und 605 dieser Ausgabe). Im Fokus dieser Gesetzentwürfe steht die verfassungsrechtlich notwendige Freistellung des Existenzminimums. Dazu werden der Grundfreibetrag und der Freibetrag für Kinder im VZ 2025 und im VZ 2026 erhöht. Eine rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für den VZ 2024 ist ebenso vorgesehen. Die sog. kalte Progression soll zudem über die Anpassung des Steuertarifs für 2024, 2025 und 2026 ausgeglichen werden. Des Weiteren umfasst das Steuerfortentwicklungsgesetz aber auch weitere Maßnahmen, so z. B. die Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen sowie eine Reform der Sammelabschreibungen durch Einstieg in die Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung (Anhebung auf 5.000 €) und Änderungen bei der degressiven AfA (vgl. als ersten Überblick den Beitrag von Michael Seifert ).

... Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Zusätzlich hat das Bundeskabinett am den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen (vgl. dazu die Kurzmeldung auf S. 603). Nach dem im März 2024 veröffentlichten Referentenentwurf (vgl. dazu Lüdenbach, , NWB GAAAJ-63940) bildet der Regierungsentwurf den nächsten Schritt der Umsetzung der CSRD in nationales Recht. Die CSRD verpflichtet große europäische Gesellschaften und kapitalmarktorientierte KMUs zur verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, inklusive einer Prüfungspflicht. Einen ersten Überblick über die Änderungen des Regierungsentwurfs liefert Prof. Dr. Karina Sopp ab .

BFH-Vorlagen zu Beherbergungsumsätzen – kippt das nächste Aufteilungsgebot?

Nachdem der EuGH und nachfolgend der BFH das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG bei einer einheitlichen Leistung bestehend aus der Überlassung eines Grundstücks und (Mit-)Überlassung von Betriebsvorrichtungen jüngst gekippt haben, gerät das nächste Aufteilungsgebot ins Wanken. Der XI. Senat des BFH legt dem EuGH nämlich die Frage vor, ob das nationale Aufteilungsgebot in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich Beherbergungsleistungen und anderen nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen noch dem Unionsrecht entspricht. Der hierzu bereits lange bestehende Streitstand wird von Pascal Bender ab zunächst aufgearbeitet, um schließlich die jüngsten Beschlüsse zu besprechen.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 15/2024 Seite 1
EAAAJ-72197