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NWB Nr. 27 vom Seite 1825

BEG IV-E: Weitere steuer-, arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben werden geändert oder vereinfacht

Ass. iur. Erika Simon

[i]Gegenstand des sog. Meseberger Entbürokratisierungspaket ist u. a. das BEG IV-EDie Bundesregierung hat unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz mit dem Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Hierauf hatte sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29./ geeinigt. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der [i]Jahn, NWB 15/2024 S. 1032Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduzierung von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduzierung von Bürokratie auf Verordnungsebene (sog. Meseberger Entbürokratisierungspaket).

[i]Maßnahmen zur EntlastungEs sind vor allen Dingen vier Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen sollen: Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen, eine noch [i]Zimmermann, NWB 15/2024 S. 958einzurichtende zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen...