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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 5 vom Seite 15

Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht

Was ist bei der Arbeit mit KI zu beachten?

Dr. Henning-Alexander Seel

„KI“ ist in aller Munde. Instrumente und Anwendungsfelder Künstlicher Intelligenz begegnen uns in verschiedenen Bereichen. Auch das Arbeitsverhältnis macht davor nicht halt. Dies ist Grund genug, eine rechtliche Einordnung von KI vorzunehmen und rechtliche Risiken und Grenzen der (legalen) Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Gegenstand dieses Beitrags soll daher der Umgang mit KI im Arbeitsverhältnis sein. Beleuchtet werden Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts. Gestaltungshinweise runden den Beitrag ab.

I. Einordnung von „KI“

Bzgl. des Begriffs der Künstlichen Intelligenz (KI) wird auf den Entwurf der KI-Verordnung abgestellt, der KI wie folgt definiert:

„Software, die mit einer oder mehreren der in Anhang I aufgeführten Techniken und Konzepte entwickelt worden ist und im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen kann, die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren.“

In Anhang I des Entwurfs der KI-Verordnung sind u. a. Konzepte des maschinellen Lernens einschließlich des tiefen Lernens („Deep Learning“), aber auch Logik- und wissensgestützte Konzepte sowi...

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