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BFH Urteil v. - V R 66/94 BStBl 1998 II S. 361

Gesetze: UStG 1980 § 15 a

1. Ist bei einer unzutreffenden Beurteilung des Vorsteuerabzugs eine Änderung der Steuerfestsetzung des Abzugsjahres nach den Vorschriften der AO möglich, scheidet eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG aus 2. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG kommt erst für die Folgejahre in Betracht, in denen die Steuerfestsetzung des Abzugsjahres nach den Vorschriften der AO nicht mehr änderbar ist

Leitsatz

1. Soweit hinsichtlich des Vorsteuerabzugs eine Änderung des Steuerbescheids für das Abzugsjahr, dem eine Fehlbeurteilung des Verwendungsumsatzes zugrunde liegt, nach den Vorschriften der AO 1977 möglich ist, scheidet eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG 1980 aus.

2. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG 1980 kommt erst für die Folgejahre in Betracht, in denen eine Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids für das Abzugsjahr mit der Fehlbeurteilung des Vorsteuerabzugs nach den Vorschriften der AO 1977 ausscheidet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 361
QAAAA-96190

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