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NWB Nr. 24 vom Seite 1630

Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n. F.

Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung

Dirk Beyer

[i]Beyer: Außenprüfung – Ein Leitfaden, Grundlagen, NWB FAAAE-82166 Die durch das DAC7-Umsetzungsgesetz eingeführte Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO n. F. sieht eine besondere steuerliche Mitwirkungspflicht vor, welche nach der Vorstellung des Gesetzgebers insbesondere die (Anschluss-)Außenprüfung und Veranlagung beschleunigen soll, indem der Steuerpflichtige verpflichtet sein soll, seine Jahresabschlüsse selbst an die Ergebnisse der vorangegangenen Außenprüfung anzupassen (BT-Drucks. 20/3436 S. 87). Tatsächlich ist die gesetzliche Regelung missglückt und ihre Auslegung wirft zahlreiche Fragen auf, die nachfolgend dargelegt werden sollen.

I. Erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 4 AO n. F.

[i]Rechtsunsicherheit durch NeuregelungDie Regelung des § 153 AO sieht verschiedene Anzeige- und Berichtigungstatbestände vor, die nunmehr um die besondere Mitwirkungspflicht des § 153 Abs. 4 AO n. F. ergänzt worden sind. Der geprüfte Steuerpflichtige soll nach dem Willen des Gesetzgebers verpflichtet sein, für nicht geprüfte Besteuerungszeiträume Anpassungen seiner bisherigen Erklärungen an die Prüfungsfeststellungen vorzunehmen. Es ist angesichts des Wortlauts der Neuregelung jedoch fraglich, wie diese Neuregelung tatsächlich auszulegen ist. Insbesondere ist unklar, ob der Gesetzgeber sich überhaupt bewusst...