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Lohnsteuer | Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen (BMF)
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz hat das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung genommen ().
Das BMF geht ausführlich auf die folgenden Punkte ein:
Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 39 EStG
Aufgeschobene Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem das .
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)