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BFH Urteil v. - VI R 61/96 BStBl 1997 II S. 333

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1LStR 1993 Abschn. 37 Abs. 2 Satz 4, Abs. 6

Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem weiträumigen Hafengebiet arbeitet, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus

Leitsatz

Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen im Hamburger Hafen arbeitet, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Das Hafengebiet stellt keine einheitliche Arbeitsstätte dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 333
BFH/NV 1997 S. 220 Nr. -1
OAAAA-95829

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