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NWB Nr. 22 vom Seite 1526

Verfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht

Praxishinweise und Beispiele

Konstantin Weber

[i]Webel, Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige, Grundlagen, NWB VAAAE-82580 Im Jahr 2020 sind die gesetzlichen Vorschriften über die Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung und die Einziehung von Taterträgen verschärft worden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.

I. Hintergrund

Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung sollte ursprünglich dem Rechtsfrieden dienen, einer möglichen Untätigkeit der Behörden entgegenwirken und Beweisschwierigkeiten, die mit zunehmendem Zeitablauf eintreten, verhindern. Auch sollte damit dem Grundgedanken der Verjährung Rechnung getragen werden, dass der Ablauf der Zeit in der Regel und in zunehmendem Maße das Bedürfnis nach Strafe schwinden lässt (vgl. , BGHSt 24 S. 193).

[i]Gerlach, Festsetzungsverjährung, infoCenter, NWB EAAAA-88431 Mittlerweile und nach wohl h. M. bezeichnet man die Verjährung als ein Verfolgungshindernis. Ist Verfolgungsverjährung eingetreten, ist die Einstellung eines bereits laufenden Strafverfahrens die rechtliche Konsequenz davon. Eine Sachentscheidung kann nicht mehr getroffen werden, da es an einer Prozessvoraussetzung fehlt. Ergibt sich erst in der Hauptverhandlung des Strafgerichts, dass die Verjährun...